Wenn das Monopol fällt: TÜV und Eigenüberwacher bleiben PartnerWillkommen bei www.wenn-das-monopol-faellt.de Zur Startseite

Informationen
Sie befinden sich im Bereich: Startseite / Was ist neu?

Was ist neu?

Was ist neu

Bislang wurde die Sicherheit von überwachungsbedürftigen Anlagen über eine Vielzahl an Rechtsverordnungen geregelt. Seit dem 3.10.2002 löst die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) die vielen Einzelverordnungen ab und schafft ein modernes, dem EU-Recht angepasstes, Regelwerk.

Künftig wird klar getrennt:

  • Die Beschaffenheit von Anlagen oder Anlagenteilen regelt das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG).
  • Den Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen regelt die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

Am 31.12.2007 laufen wichtige Übergangsfristen aus:

  • Von nun an müssen alle Betriebsvorschriften, insbesondere die sicherheitstechnische Bewertung und die Festlegung der Prüffristen, auf überwachungsbedürftige Anlagen angewendet werden.
  • Von nun an dürfen neben den TÜV auch weitere "Zugelassene Überwachungsstellen" (ZÜS) überwachungsbedürftige Anlagen prüfen.

Als Betreiber von überwachungsbedürftigen Anlagen haben Sie künftig also mehr Freiheit - Sie tragen aber auch eine höhere Verantwortung. Denn: Für die Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung sind Sie als Betreiber persönlich verantwortlich. Die TÜV helfen Ihnen weiter!



  • TÜV Süd
  • TÜV Saarland
  • TÜV HESSEN
  • TÜV Nord
  • TÜV Thüringen
  • BASF
  • DOW